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Statuten<\/strong><\/p>\n

 <\/p>\n

1) Name und Sitz<\/strong><\/p>\n

\u00a0<\/strong><\/p>\n

Unter dem Namen \u201edonna2\u201c besteht eine Vereinigung im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Stabio. Ihre Postadresse entspricht der Wohnadresse der Pr\u00e4sidentin.<\/p>\n

\u201edonna2\u201c ist eine non-profit-Vereinigung, parteipolitisch unabh\u00e4ngig und konfessionell neutral.<\/p>\n

Die Vereinigung ist berechtigt, in der ganzen Schweiz aktiv zu sein.<\/p>\n

 <\/p>\n

2) Zweck<\/strong><\/p>\n

\u00a0<\/strong><\/p>\n

Die Vereinigung bezweckt:<\/p>\n

 <\/p>\n

–\u00a0\u00a0 die Gleichberechtigung unter Frauen und setzt sich daf\u00fcr ein, dass es in der Schweiz<\/p>\n

keine Frauen zweiter Kategorie gibt;<\/p>\n

–\u00a0\u00a0 von nationaler Wichtigkeit und landesweit eine Referenz zu sein, auch, um die \u00a0\u00a0 Interessen bestimmter Personengruppen im Falle von \u201ePers\u00f6nlichkeitsverletzung\u201c ihrer \u00a0\u00a0\u00a0 Angeh\u00f6rigen zu verteidigen.<\/p>\n

 <\/p>\n

Die Vereinigung setzt sich speziell ein f\u00fcr eine Gleichberechtigung zwischen:<\/p>\n

 <\/p>\n

    \n
  1. a) Der ersten und zweiten, dritten usw. (Ehe)Frau;<\/li>\n
  2. b) den M\u00fcttern;<\/li>\n
  3. c) den Kindern (erster, zweiter, dritter etc. Ehe\/Beziehung).<\/li>\n<\/ol>\n

    Dies zum Schutze ihrer Pers\u00f6nlichkeitsrechte (Art. 28 ZGB).<\/p>\n

     <\/p>\n

    Die Vereinigung will Missst\u00e4nde im Leben eines Mannes\/Vaters nach Trennung und\/oder Scheidung verhindern. Dies, um zu vermeiden, dass seine neue Frau ( auch als Stiefmutter) und seine neue Familie keine Diskriminierung gegen\u00fcber der ersten erf\u00e4hrt.<\/p>\n

     <\/p>\n

    Die Vereinigung unterst\u00fctzt die Frauen, welche viel zur Erziehung der Kinder ihres Partners beigetragen haben und hilft ihnen, diese Bande auch nach einer Trennung (von ihrem Partner) aufrecht zu erhalten.<\/p>\n

     <\/p>\n

    Zum Wohle der Kinder macht sich die Vereinigung stark f\u00fcr die Angeh\u00f6rigen v\u00e4terlicherseits der ersten Kinder, damit sie weiterhin ein gutes Verh\u00e4ltnis zu letzteren pflegen k\u00f6nnen (Grosseltern, Tanten und Onkel, Cousinen und Cousins).<\/p>\n

     <\/p>\n

    Die Vereinigung f\u00f6rdert die Kontakte und die Verbindung unter den Kindern erster und zweiter (oder folgender) Ehe\/Beziehung.<\/p>\n

     <\/p>\n

    Die Vereinigung setzt sich auch daf\u00fcr ein, dass ganz allgemein die Rolle der Familie, auch der Patchworkfamilie, in der \u00d6ffentlichkeit ihre Wertsch\u00e4tzung findet; die Familie, deren Basis eine \u00f6konomische und liebevolle Gemeinschaft ist und f\u00fcr welche zu gleichen Teilen Mutter und Vater verantwortlich sind.<\/p>\n

     <\/p>\n

    Wenn es das Komitee f\u00fcr die Vereinigung und deren Zwecke f\u00fcr notwendig erachtet, kann letztere in eigenem Namen Prozesse anordnen, und zwar administrativer, ziviler oder strafrechtlicher Art.<\/p>\n

     <\/p>\n

    Das Komitee hat sogar die M\u00f6glichkeit der Verbandsklage gem\u00e4ss Art.89 der Zivilprozessordnung (ZPO).<\/p>\n

    Die Vereinigung hat die M\u00f6glichkeit, jegliche Form von \u201eelterlichem Mobbing\u201c, welche zum sogenannten \u201eParental Allienation Syndrom\u201c f\u00fchren kann, zu bek\u00e4mpfen und anzuklagen. Im Speziellen kann das Komitee Klage einreichen und jedes n\u00f6tige Mittel ergreifen, um eine Gesetzesrevision und die \u00c4nderung der Rechtssprechung und der Amtspraxis zu erzwingen, wenn nicht in angebrachter Art und Weise die Gleichbehandlung der Lebenspartnerinnen, Ehefrauen, M\u00fctter, Kinder, sorge-und nicht sorgeberechtigter Elternteile vor dem Gesetz garantiert wird.<\/p>\n

    \u00a0<\/strong><\/p>\n

    3) Mittel<\/strong><\/p>\n

    \u00a0<\/strong><\/p>\n

    Zur Verfolgung des Zwecks der Vereinigung verf\u00fcgt diese \u00fcber die Beitr\u00e4ge der Mitglieder, welche wiefolgt festgelegt sind:<\/p>\n

     <\/p>\n

    Einzelmitglieder: CHF 50.00 pro Jahr<\/p>\n

    Studenten\/-innen, Pensionierte: CHF 30.00 pro Jahr<\/p>\n

    Juristische Personen, profit-orientiert: CHF 300.00 pro Jahr<\/p>\n

    Juristische Personen, nicht profit-orientiert: CHF 100.00 pro Jahr<\/p>\n

    G\u00f6nner\/innen: freier Beitrag<\/p>\n

     <\/p>\n

    Die Generalversammlung hat die M\u00f6glichkeit, die Jahresbeitr\u00e4ge zu modifizieren.<\/p>\n

    Personen mit finanziellen Schwierigkeiten d\u00fcrfen beim Komitee anfragen, um vom Mitgliederbeitrag befreit zu werden.<\/p>\n

     <\/p>\n

    4) Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n

    \u00a0<\/strong><\/p>\n

    Die Vereinigung kennt folgende Mitgliederkategorien:<\/p>\n

     <\/p>\n

    Einzelmitglieder<\/p>\n

    Studenten\/-innen, Pensionierte<\/p>\n

    Juristische Personen, profit-orientiert<\/p>\n

    Juristische Personen, nicht profit-orientiert<\/p>\n

    G\u00f6nner\/innen<\/p>\n

     <\/p>\n

    Aktivmitglied mit Stimmberechtigung kann jede nat\u00fcrliche Person werden, die ein Interesse am Zweck der Vereinigung hat.<\/p>\n

    Passivmitglied ohne Stimmberechtigung kann jede juristische Person werden, die ein Interesse am Zweck der Vereinigung hat.<\/p>\n

     <\/p>\n

    Aufnahmegesuche erfolgen an den Vorstand durch Ausf\u00fcllen des Anmeldetalons; \u00fcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Der Vorstand kann ein Aufnahmegesuch ohne Begr\u00fcndung zur\u00fcckweisen.<\/p>\n

     <\/p>\n

    5) Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n

    \u00a0<\/strong><\/p>\n

    Die Mitgliedschaft erlischt<\/p>\n

    – bei nat\u00fcrlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod;<\/p>\n

    – bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Aufl\u00f6sung.<\/p>\n

     <\/p>\n

    Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Verm\u00f6gen der Vereinigung und schulden die Beitr\u00e4ge f\u00fcr die ganze Zeit der Mitgliedschaft.<\/p>\n

     <\/p>\n

    6) Austritt und Ausschluss<\/strong><\/p>\n

    \u00a0<\/strong><\/p>\n

    Ein Austritt aus der Vereinigung ist auf das Ende jedes Kalenderjahres m\u00f6glich. Die Mitgliedschaft erlischt automatisch mit dem Nichtbezahlen des Mitgliederbeitrages.<\/p>\n

     <\/p>\n

    Ein Mitglied kann jederzeit ohne Grundangabe aus der Vereinigung ausgeschlossen werden. Der Vorstand f\u00e4llt den Ausschlussentscheid. Das betroffene Mitglied kann innerhalb einer Frist von 30 Tagen seit Zustellung des Entscheides rekurieren. Daraufhin hat die Generalversammlung \u00fcber den Ausschluss definitiv zu entscheiden.<\/p>\n

     <\/p>\n

    7) Organe der Vereinigung<\/strong><\/p>\n

    \u00a0<\/strong><\/p>\n

    Die Organe der Vereinigung sind:<\/p>\n

     <\/p>\n

      \n
    1. a) die Generalversammlung<\/li>\n
    2. b) der Vorstand<\/li>\n<\/ol>\n

       <\/p>\n

      8) Die Generalversammlung<\/strong><\/p>\n

      \u00a0<\/strong><\/p>\n

      Das oberste Organ der Vereinigung ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet j\u00e4hrlich bis am 30. Juni statt.<\/p>\n

       <\/p>\n

      Zur Generalversammlung werden die Mitglieder 20 Tage im voraus schriftlich eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste.<\/p>\n

       <\/p>\n

      Die Generalversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben:<\/p>\n

       <\/p>\n

        \n
      1. a) Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes;<\/li>\n
      2. b) Festsetzung und \u00c4nderung der Statuten;<\/li>\n
      3. c) Abnahme der Jahresbuchhaltung und des T\u00e4tigkeitsberichts;<\/li>\n
      4. d) Beschluss \u00fcber das Jahresbudget;<\/li>\n
      5. e) Behandlung der Ausschlussrekurse;<\/li>\n
      6. f) M\u00f6glichkeit der Anpassung der minimalen Jahresbeitr\u00e4ge;<\/li>\n
      7. g) M\u00f6glichkeit der Verfassung eines Reglements bzgl. der Pflichten der Vorstandsmitglieder.<\/li>\n<\/ol>\n

         <\/p>\n

        An der Generalversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme; es ist m\u00f6glich, sich durch eine schriftliche Prokura von einem anderen Mitglied vertreten zu lassen.<\/p>\n

        Die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr.<\/p>\n

        Passivmitglieder werden zur Generalversammlung eingeladen, besitzen jedoch kein Stimmrecht.<\/p>\n

         <\/p>\n

        Den Vorsitz an der Generalversammlung f\u00fchrt die Pr\u00e4sidentin resp. im Falle eines Co-pr\u00e4sidiums eine der beiden Co-Pr\u00e4sidentinnen. Die Vorsitzende bestimmt die Protokollf\u00fchrerin sowie die Stimmenz\u00e4hlerin, welche nicht unbedingt Mitglieder sein m\u00fcssen. \u00dcber die Beschl\u00fcsse und Wahlen ist Protokoll zu f\u00fchren, das von der Vorsitzenden und der Protokollf\u00fchrerin zu unterzeichnen ist.<\/p>\n

         <\/p>\n

        9) Der Vorstand<\/strong><\/p>\n

        \u00a0<\/strong><\/p>\n

        Der Vorstand besteht aus drei oder mehr Personen. Es gibt zwingend eine Pr\u00e4sidentin, oder zwei Co-Pr\u00e4sidentinnen, eine Vizepr\u00e4sidentin und eine Sekret\u00e4rin. \u00c4mterkumulation ist zul\u00e4ssig und wird vom Vorstand bestimmt.<\/p>\n

         <\/p>\n

        Der Vorstand vertritt die Vereinigung nach aussen und f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte.<\/p>\n

         <\/p>\n

        Jedes Vorstandsmitglied ist f\u00fcr ein Jahr gew\u00e4hlt und kann wiedergew\u00e4hlt werden. Die Vorstandsmitglieder sind vom Mitgliederbeitrag befreit.<\/p>\n

         <\/p>\n

        Die Vorstandsmitglieder respektieren den Inhalt des Reglements, welches den Statuten angeh\u00e4ngt wird.<\/p>\n

         <\/p>\n

        Der Vorstand versammelt sich auf Einladung der Pr\u00e4sidentin resp. auch nur einer der Co-Pr\u00e4sidentinnen so oft es die Gesch\u00e4fte erfordern. Jedes Vorstandsmitglied kann schriftlich die Einberufung einer Sitzung verlangen.<\/p>\n

         <\/p>\n

        10) Die Rechnungsrevision<\/strong><\/p>\n

        \u00a0<\/strong><\/p>\n

        Die Vereinigung verzichtet auf Rechnungsrevisoren. Jedes Mitglied hat das Recht, die Buchhaltung des laufenden und des vergangenen Jahres einzusehen.<\/p>\n

         <\/p>\n

        11) Unterschrift<\/strong><\/p>\n

        \u00a0<\/strong><\/p>\n

        Die Vereinigung wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift der Pr\u00e4sidentin (oder bei deren Absenz der Vizepr\u00e4sidentin) zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes. Im Falle eines Co-Pr\u00e4sidiums wird sie verpflichtet durch die Kollektivunterschrift zu zweien entweder der beiden Co-Pr\u00e4sidentinnen oder bei Absenz der einen durch die Kollektivunterschrift der anderen und der Vize-Pr\u00e4sidentin resp. im Falle der Absenz auch der Vize-Pr\u00e4sidentin der einen Co-Pr\u00e4sidentin und einem Mitglied des Vorstandes.<\/p>\n

         <\/p>\n

        12) Haftung<\/strong><\/p>\n

        \u00a0<\/strong><\/p>\n

        F\u00fcr die Schulden und die Passiven der Vereinigung haftet nur deren Verm\u00f6gen. Eine pers\u00f6nliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.<\/p>\n

         <\/p>\n

        13) Statuten\u00e4nderung<\/strong><\/p>\n

        \u00a0<\/strong><\/p>\n

        Die vorliegenden Statuten k\u00f6nnen abge\u00e4ndert werden, wenn zwei Drittel der an der Generalversammlung anwesenden Mitglieder den vorgeschlagenen \u00c4nderungen zustimmen.<\/p>\n

         <\/p>\n

        14) Aufl\u00f6sung der Vereinigung<\/strong><\/p>\n

        \u00a0<\/strong><\/p>\n

        Die Aufl\u00f6sung der Vereinigung kann mit zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden, wenn die H\u00e4lfte aller Mitglieder an der Versammlung teilnehmen.<\/p>\n

         <\/p>\n

        Nehmen weniger als die H\u00e4lfte aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann die Vereinigung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder aufgel\u00f6st werden.<\/p>\n

         <\/p>\n

        Bei einer Aufl\u00f6sung der Vereinigung f\u00e4llt deren eventuell \u00fcbrig gebliebenes Verm\u00f6gen ausschliesslich an eine steuerbefreite und gemeinn\u00fctzige Institution, welche den gleichen oder einen \u00e4hnlichen Zweck verfolgt.<\/p>\n

         <\/p>\n

        15) Inkrafttreten<\/strong><\/p>\n

        \u00a0<\/strong><\/p>\n

        Diese Statuten, welche an der Gr\u00fcnderversammlung vom 29. Februar 2012 angenommen und an der Generalversammlung vom 9. Mai 2015 zum letzten Mal revidiert wurden, treten unverz\u00fcglich in Kraft.<\/p>\n

         <\/p>\n

         <\/p>\n

         <\/p>\n

        Die italienische Version der vorliegenden Statuten ist bindend und wird auf jeder Seite mit der Unterschrift der einzelnen Vorstandsmitglieder versehen.<\/em><\/p>\n

         <\/p>\n


        \n

        Reglement f\u00fcr die Vorstandsmitglieder der Vereinigung donna2,<\/strong><\/p>\n

        angenommen an der Generalversammlung vom 9. Juni 2013 auf Grund des Art. 8, Buchstabe g) der Statuten.<\/strong><\/p>\n

         <\/p>\n

        Die Vorstandsmitglieder bem\u00fchen sich, aktiv bei der Leitung der Vereinigung teilzunehmen durch:<\/p>\n

         <\/p>\n

        –\u00a0\u00a0 ihre regelm\u00e4ssige Pr\u00e4senz an den Vorstandssitzungen,<\/p>\n

        –\u00a0\u00a0 ihre Reaktion\/Antwort innerhalb von zwei Arbeitstagen auf die internen<\/p>\n

        Kommunikationen des Vorstands (wenn sie arbeitsm\u00e4ssig oder ferienhalber abwesend<\/p>\n

        sein werden, teilen sie es den anderen im voraus mit),<\/p>\n

        –\u00a0\u00a0 ihre Teilnahme an den Vereinigungsaktivit\u00e4ten mit den Mitgliedern,<\/p>\n

        –\u00a0\u00a0 ihre Disponibilit\u00e4t, zus\u00e4tzlich zu den Vorstandssitzungen regelm\u00e4ssig<\/p>\n

        ein kleines Pensum Volont\u00e4rarbeit zu leisten, so dass die Gesamtarbeit so unter den<\/p>\n

        Mitgliedern aufgeteilt wird, dass es f\u00fcr jeden stimmt.<\/p>\n

         <\/p>\n

        Die Vorstandsmitglieder haben eine vorrangige Loyalit\u00e4tspflicht der Vereinigung gegen\u00fcber: Sie k\u00f6nnen sich nicht einem Interessenskonflikt mit ihren anderen \u00f6ffentlichen T\u00e4tigkeiten aussetzen.<\/p>\n

         <\/p>\n

        Das vorliegende Reglement kann von seiten der Generalversammlung jederzeit ver\u00e4ndert oder aufgehoben werden.<\/p>\n

         <\/p>\n

         <\/p>\n

         <\/p>\n

        Die italienische Version des vorliegenden Reglements ist bindend.<\/em><\/p>\n

         <\/p>\n

         <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

        Statuten   1) Name und Sitz \u00a0 Unter dem Namen \u201edonna2\u201c besteht eine Vereinigung im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Stabio. Ihre Postadresse entspricht der Wohnadresse der Pr\u00e4sidentin. \u201edonna2\u201c ist eine non-profit-Vereinigung, parteipolitisch unabh\u00e4ngig und konfessionell neutral. Die Vereinigung ist berechtigt, in der ganzen Schweiz aktiv zu sein.   2) Zweck […]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":334,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/donna2.gecobi.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/126"}],"collection":[{"href":"https:\/\/donna2.gecobi.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/donna2.gecobi.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/donna2.gecobi.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/donna2.gecobi.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=126"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/donna2.gecobi.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/126\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1116,"href":"https:\/\/donna2.gecobi.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/126\/revisions\/1116"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/donna2.gecobi.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/334"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/donna2.gecobi.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=126"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}